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Aktuelles

28.12.2015

Aktuelle Sachlage zur HSH-Nordbank

Gert Kekstadt

Die weitaus größte Baustelle, nämlich die Sanierung der HSH-Nordbank, hinterließ Finanzsenator Peiner (CDU) dem SPD-Senat. Unter privatrechtlichen Erwägungen wäre diese Baustelle existenziell. Nach anfänglichen Sanierungserfolgen waren die Haupteigentümer (die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein) gezwungen, die Gewährträgerhaftung wieder von 7 auf 10 Milliarden zu erhöhen. Die Eigentümer waren wegen beihilferechtlicher EU-Vorgaben jedoch verpflichtet, für diese Erhöhung bei der Europäischen Union nachträglich eine Zustimmungserklärung einzuholen. Nach zähen und langwierigen Verhandlungen konnte die Verhandlungsdelegation der beiden Anteilseigner bei der EU-Kommission schließlich folgendes Verhandlungsergebnis erzielen:

  • Die Bank darf notleidende Portfolien im Umfang von mehr als 8 Milliarden Euro an den Markt und die Länder veräußern. Damit kann die HSH-Nordbank einen wesentlichen Teil ihrer Altlasten, insbesondere im Schiffsfinanzierungsbereich, an Dritte veräußern. Maximal 6,2 Milliarden dürfen davon zu Marktwerten an die Länder übertragen werden.
  • Die HSH-Nordbank wird in eine Holdinggesellschaft und zur Fortführung der derzeitigen Geschäfte in eine operative Tochtergesellschaft aufgespalten.
  • Weiter sieht die Einigung vor, dass die Tochtergesellschaft nach einer endgültigen Entscheidung und Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen eines offenen, transparenten und wettbewerblichen Verfahrens privatisiert wird.

Die abschließende Umsetzung der Entscheidung bedarf noch der Zustimmung der Regierungen und Parlamente der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig- Holsteins. So oder so ist auch diese Hinterlassenschaft der CDU-Senate eine kostspielige Angelegenheit für Hamburgs Steuerzahler.