19.11.2018
Eine Entscheidung, die sich nicht wiederholen darf
Der Austritt des Vereinigten Königreichs (Großbritannien und Nordirland) aus der Europäischen Union (EU), besser bekannt unter dem Kürzel Brexit, soll Ende März 2019 stattfinden. Vor über zwei Jahren, am 23. Juni 2016, hatte sich in einer Volksabstimmung eine knappe Mehrheit für einen Austritt aus der Europäischen Union ausgesprochen. Auf der Grundlage dieses Votums beantragte die aktuelle Premierministerin Theresa May Ende März 2017 den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Gemäß EU-Recht bleiben nach dem Antrag zwei Jahre Zeit, um die Bedingungen des Austritts zu verhandeln. Die Verhandlungen betreffen unter anderem einen Übergangszeitraum nach dem Austritt bis zum endgültigen Ausscheiden aus der EU, die Rechte von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die sich im Vereinigten Königreich niedergelassen haben bzw. von britischen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen haben.