arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Aktuelles

30.08.2017

Stuhlrohrquartier: Kompromiss gefunden – die Diskussion geht weiter

Dr. Christel Oldenburg

Schon seit geraumer Zeit existieren Ideen, wie dieses kleine Areal nahe der Innenstadt bebaut werden soll. Ziel ist es, im Stuhlrohrquartier urbanen, hochverdichteten Wohnungsbau zu realisieren. Hamburg braucht neue Wohnungen – darüber waren sich alle einig. Aber ob der Siegerentwurf, der aus dem von der Bezirksversammlung initiierten Gutachterverfahren hervorgegangen ist, wirklich der richtige ist und maßstäblich zu Bergedorf passt, darüber gingen die Meinungen stark auseinander.

Nach diesem Siegerentwurf soll eine sieben- bzw. achtstöckige Blockrandbebauung an den Außenkanten des Areals entstehen. Mitten im Quartier sind drei Punkthochhäuser mit einer Höhe von 12 Geschossen vorgesehen. Sehr umstritten ist der Wohnturm, der mit bis zu 22 Geschossen alle in Bergedorf befindlichen Gebäude überragen soll. Der Wohnturm wäre damit weitaus höher als der jetzige Wohnturm des CCB. Die denkmalgeschützten Stuhlrohrhallen bleiben erhalten.

Im Laufe der Diskussion schälten sich – von allen Einzelbeiträgen und Nebenaspekten abstrahiert – drei Grundpositionen heraus:

  1. Diejenigen, die den Siegerentwurf gern uneingeschränkt umgesetzt sehen wollten.
  2. Diejenigen, die vor allen Dingen den Wohnturm und auch die Höhe der Punkthochhäuser ablehnten sowie die Bebauung als viel zu eng betrachteten.
  3. Diejenigen, die sich mit einzelnen Komponenten des Entwurfs anfreunden konnten, andere aber als nicht maßstäblich verwarfen.

Herausgekommen ist ein echter Kompromiss.

  • Die Geschossanzahl der Blockrandbebauung soll bei sieben bzw. acht bleiben.
  • Die Höhe der drei Punkthochhäuser wird auf elf Geschosse begrenzt.
  • Der Wohnturm soll höchstens 15 Geschosse hoch werden. Er kann damit noch zwei Geschosse höher werden als das CCB. Da in der Versammlung viele Delegierte der Meinung waren, dass die Geschossanzahl des Wohnturms auch stark von der Architektur des Viertels abhängt, vereinbarte die KDV eine Öffnungsklausel. Wenn sich im Architektenwettbewerb herausstellen sollte, dass auch mehr als 15 Geschosse maßstäblich und städtebaulich vertretbar sind, wird sich eine weitere KDV damit befassen, ob die Ergebnisse des Architektenwettbewerbs umgesetzt werden sollen.

Wie geht es weiter? Zunächst muss ausgelotet werden, ob der Investor diese Vorgaben mittragen kann. Wenn ja, dann fehlt immer noch eine Mehrheit in der Bezirksversammlung. Wie die anderen Parteien diese Frage sehen, ist nicht bekannt. Möglicherweise wird es zur Bebauung des Stuhlrohrquartiers auch einen Bürgerentscheid geben. Einzelpersonen und Verbände haben es bereits in Erwägung gezogen. Sollte es dazu kommen, wird die gesamte Diskussion neu aufgerollt. Erst dann werden wir wissen, ob unser Kompromiss trägt.