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Aktuelles

12.02.2016

Silvester 2015, Gewalt gegen Frauen und die Reform des Sexualstrafrechts

Britta Schlage

Die Zeit ist für Menschen, die sachlich Probleme lösen wollen, nicht einfach, aber Kneifen ist noch nie eine gute Lösung gewesen. Man muss ran an das Problem und der beste Weg ist, allgemein und unabhängig von der Herkunft bestimmter Tätergruppen den Schutz von Frauen vor Gewalt zu verbessern. Und wenn, wie es für die Silvesternacht aussieht, kulturell bedingte besondere Missachtung von Frauen eine Rolle spielt, nützt Verschweigen auch nichts, sondern müssen die Probleme gelöst werden, wenn wir nicht das Debakel bei den Bürgerschaftswahlen von 2001 wiederholen wollen.

Immerhin haben mit solchen Gedanken im Hintergrund die Vorfälle der Silvesternacht schon einmal bewirkt, dass derzeit das Thema der Gewalt gegen Frauen und die überfällige Reform des Sexualstrafrechts große Aufmerksamkeit genießen. Es geht insbesondere um den § 177 des Strafgesetzbuches (StGB). Danach liegt eine Vergewaltigung nur vor, wenn ein Eindringen in den Körper des Opfers mit Gewalt, Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage abgenötigt wird, also nicht, wenn eine Frau etwa zur Vermeidung weiterer Eskalation nur „nein“ sagt und es wegen fehlender weiterer Abwehr nicht zum Einsatz der oben genannten Nötigungsmittel kommt. Die AsF und viele andere Frauenverbände fordern seit langem, dass ein „Nein“ ausreichen muss. Wir berufen uns dabei auf die so genannte Istanbul-Konvention vom 11. Mai 2011, die von der Bundesrepublik Deutschland sogleich unterzeichnet, aber immer noch nicht „ratifiziert“, also in geltendes Recht übernommen worden ist. Dieses „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ definiert Gewalt gegen Frauen als Verletzung der Menschenwürde und enthält zahlreiche Verpflichtungen zur Umsetzung des Schutzes von Frauen vor Gewalt, unter anderem die Pflicht, Gewalt gegen Frauen zu erforschen und bereits jedes nicht einverständliche Eindringen in den Körper unter Strafe zu stellen.

Der Landesfrauenrat Hamburg hat bereits mehrfach unseren Hamburger Justizsenator aufgefordert, sich über den Bundesrat für eine Ratifizierung der Istanbul-Konvention und eine Strafbarkeit bereits nicht einverständlichen Eindringens einzusetzen, übrigens ohne eine Antwort zu erhalten. Unsere SPD-Bürgerschaftsfraktion hat nun zusammen mit der Fraktion der Grünen den Senat aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Umsetzung und Ratifizierung der Istanbul-Konvention zu starten und sich dafür einzusetzen, dass der Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht verankert wird. Letzteres wird mit einem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums angegangen, wobei danach ein nur nicht einverständliches Eindringen ohne die oben genannten Nötigungsmittel kein Verbrechen mit Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe, sondern nur ein Vergehen sein soll. Das ist jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Es wird aber dringend Zeit, dass unser Land sich endlich allen Pflichten aus der Istanbul-Konvention unterwirft und diese umsetzt.

Aber auch vor Ratifizierung der Istanbul-Konvention ist es nicht verboten, in Hamburg sachlich und ohne Schüren von Ausländerfeindlichkeit alles uns mögliche zu tun, um wirksam Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen sowie eine Wiederholung von Vorfällen wie in der Silvesternacht zu verhindern. Lasst uns dadurch dafür sorgen, dass das Thema der Sicherheit nicht erneut zum Superthema für die extremen Rechten in unserer Stadt wird.