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Aktuelles

19.11.2018

Eine Entscheidung, die sich nicht wiederholen darf

Metin Hakverdi

Der Austritt des Vereinigten Königreichs (Großbritannien und Nordirland) aus der Europäischen Union (EU), besser bekannt unter dem Kürzel Brexit, soll Ende März 2019 stattfinden. Vor über zwei Jahren, am 23. Juni 2016, hatte sich in einer Volksabstimmung eine knappe Mehrheit für einen Austritt aus der Europäischen Union ausgesprochen. Auf der Grundlage dieses Votums beantragte die aktuelle Premierministerin Theresa May Ende März 2017 den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Gemäß EU-Recht bleiben nach dem Antrag zwei Jahre Zeit, um die Bedingungen des Austritts zu verhandeln. Die Verhandlungen betreffen unter anderem einen Übergangszeitraum nach dem Austritt bis zum endgültigen Ausscheiden aus der EU, die Rechte von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die sich im Vereinigten Königreich niedergelassen haben bzw. von britischen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen haben.

Die Verhandlungen haben viele weitere Themen zum Gegenstand, etwa unternehmerische Aktivitäten, Fragen des Urheberrechts, des Datenschutzes, der Flugsicherheit, der Bankenaktivitäten, der Lebensmittelsicherheit u.v.m. Die Zeit wird knapper und knapper. Nach dem bisherigen Zeitplan hätte bereits in diesem Monat das Austrittsabkommen finalisiert werden sollen. Mit diesem Zeitplan sollte sichergestellt werden, dass die nationalen Parlamente der 27 EU-Mitgliedstaaten das Austrittsabkommen fristgerecht ratifizieren.

Leider gibt es einstweilen auch keinen Durchbruch bei dem Thema Grenzregime zwischen Nordirland und der Republik Irland. Diese Grenze wäre nach dem Austritt eine EU-Außengrenze. Mitte Oktober war ich in Nordirland und der Republik Irland, um mir einen unmittelbaren Eindruck von der Lage vor Ort zu verschaffen und mit den Menschen ins Gespräch zu kommen. Das Thema ist hochsensibel und sehr emotional. Die Menschen erinnern sich an das sogenannte Karfreitagsabkommen. Mit dem Karfreitagsabkommen endeten die bürgerkriegsähnlichen Zustände auf der irischen Insel. Deshalb gilt es die Ergebnisse dieses Vertrages auch in einem künftigen Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu respektieren.

Beim aktuellen Verhandlungsstand könnte es dazu kommen, dass es nicht rechtzeitig zu einer Einigung kommt. Deshalb befassen wir uns im Deutschen Bundestag intensiv mit den Folgen eines Austritts aus der EU ohne ein Abkommen. Bei unseren Vorbereitungen müssen wir auch die notwendigen Vorbereitungen für einen solchen harten Brexit treffen. Bisher wird die rechtliche Situation von britischen Bürgerinnen und Bürgern aus dem Europarecht abgeleitet, das nach dem Austritt nicht mehr anwendbar sein wird. Betroffen sind aber auch Unternehmen, die in Deutschland aktiv sind. Der Hamburger Hafen ist ein zentraler Umschlagplatz für den Warenhandel mit Großbritannien, weshalb sich der Zoll auch intensiv auf den Austritt vorbereitet.

Als Berichterstatter für den Brexit in der SPD-Bundestagsfraktion werde ich mich in den nächsten Wochen noch intensiver mit den gesetzlichen und faktischen Maßnahmen beschäftigen, die ein Austritt ohne Abkommen nach sich zöge. Die HPA in Hamburg ist davon genauso betroffen wie Bundesbehörden, z.B. der Zoll.

Die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, bleibt falsch. Je näher wir dem Austritt kommen, desto deutlicher wird, dass der Austritt für beide Seiten nachteilig ist. Wir müssen heute die Werte und die Vorteile eines vereinten Europas immer wieder hochhalten, damit sich so eine Entscheidung, bei der alle verlieren, nicht wiederholt.